Stellungnahme vom 27.08.25:
Gestern haben uns einige Kommentare zu einer Packung erreicht, die als einmalige Aktionsware, im Frühjahr dieses Jahres, an einen einzigen Kunden verkauft wurde.
Diese Packung war nur für den deutschen Markt und niemals für den Export, z.B. in die USA vorgesehen.
Sowohl für das auf der Packung befindliche Logo, als auch für die durch das Bundespatentamt erteilte Markeneintragung, genießen wir uneingeschränkten Marken - und entsprechenden Rechtsschutz. Nach der Veröffentlichung, hat niemand Beschwerde oder Widerspruch eingelegt.
Nachdem uns nach der Aktion ein Schriftsatz erreichte, dass das Logo unter Umständen zu beanstanden ist, haben wir den weiteren Verkauf umgehend und bis heute eingestellt. Dies hätten wir nicht tun müssen, da wir ja umfassenden Markenschutz in Deutschland genießen (Urkunde zur Ansicht).
Wir haben uns gegenseitig und zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten auf eine einmalige Zahlung geeinigt, die umgehend von der Gegenseite akzeptiert wurde und diese sofort angewiesen.
Für innovative und kreative Packungen, sind wir seit Jahrzehnten bekannt und müssen ganz bestimmt nicht plagiieren.
Alle Packungen werden von unserer Designabteilung in aufwendigen Prozessen entwickelt. Wir haben uns
diesbezüglich gar nichts vorzuwerfen und werden uns gegen falsche Behauptungen und vorsätzliche Desinformation, juristisch zur Wehr setzen.
Wiebold Confiserie
Geschäftsleitung
